Im Notfall richtig handeln
Erste Hilfe in Rhein, Main und Westerwald
Im Notfall richtig handeln
Erste Hilfe in Rhein, Main und Westerwald
Erstehilfe-RMW
Inh. Michelle Hagen
Hauptstraße 72
56244 Sessenhausen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
[§ 1.] Ausbildungsbetrieb des Lehrgangs
Ausbildungsbetrieb der Ausbildung/Fortbildung ist:
Erstehilfe-RMW Inh. Michelle Hagen, Hauptstraße 72, 56244 Sessenhausen Tel.: 02626/2248746 Mobil: 017641112113
Kursort sehen Sie bei der Buchung sowie in der Kurs-Bestätigungsmail.
E-Mail: info@erstehilfe-rmw.de (Mo.-Sa. 08.00 – 18.00 Uhr)
www.erstehilfe-rmw.de
[§ 2.] Anmeldung
[1] Für die Teilnahme an Lehrgängen ist eine Anmeldung erforderlich. Die verschiedenen Kursformen kann der Teilnehmer selbst im Internet unter folgendem Link buchen.
https://www.hiorg-server.de/kurse_extern.php?ov=rmw
[2] Die Anmeldung wird in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
[3] Die Teilnehmerzahl ist bei offenen Kursen auf 20 Teilnehmer beschränkt. Kursbuchungen für Firmen beschränken die Berufsgenossenschaften ebenfalls auf maximal 20 Teilnehmer.
[4] Die Bestätigung erfolgt durch Erstehilfe-RMW schriftlich per E-Mail.
[5] Jede bestätigte Anmeldung ist verbindlich. Der Teilnehmer oder die Teilnehmerin ist somit zur Zahlung der Kursgebühr bzw. der Ausfallgebühr bei Nichtantritt verpflichtet. (Ausnahmen siehe § 3 Rücktritt von der Kursbuchung)
[§ 3.] Rücktritt von der Kursbuchung
[1] Bis zu 10 Tage vor Kursbeginn kann die Anmeldung in schriftlicher Form per Post, Fax oder E-Mail ohne Angabe von Gründen storniert werden.
[2] Kurzfristige Krankmeldungen sind durch eine ärztliche Bestätigung zu belegen.
Sollte keine Krankmeldung erfolgen oder wird der Kurs trotz verbindlicher Buchung nicht wahrgenommen, ist die Kursgebühr in voller Höhe nach Rechnungserhalt entsprechend des Zahlungszieles zu entrichten.
[6] Persönliche Sonderfälle obliegen einer Einzelfallentscheidung durch den Koordinator der Ausbildung.
[§ 4.] Rücktritt durch Erstehilfe-RMW
[1] Sind vor Ort weniger als 8 Teilnehmer erschienen trotz ausreichender vorheriger Anmeldungen, muss die Kursleitung aufgrund der geltenden Richtlinien der Unfallversicherungsträger (DGUV Grundsatz 304-001) den Kurs ggf. nach Rücksprache absagen.
[2] Bei Ausfall des Kursleiters kann der Kurs ebenfalls von Erstehilfe-RMW kurzfristig abgesagt werden. Sollte der Kurs kurzfristig ausgefallen sein (am gleichen Tag, kurz vor Lehrgangsbeginn), stellt das Ausbildungsbetrieb Ausweichtermine zur Verfügung.
[3] Sollte aus Personalmangel ein Kurs abgesagt werden müssen, werden die angemeldeten Teilnehmer, bis zu einem Werktag vor dem geplanten Kurstermin von Erstehilfe-RMW schriftlich, per E-Mail oder telefonisch benachrichtigt. Es werden Ausweichtermine zur Verfügung gestellt und die umgebuchten Teilnehmer werden nach Möglichkeit bevorzugt behandelt.
[4] Sollte die Verzögerung krankheitsbedingt oder bedingt durch einen Unfall verursacht sein, so bestehen keine Ersatzansprüche des Veranstalters gegenüber dem Ausbildungsbetrieb.
[5] Personalbedingte Kursabsagen oder Umbuchungen eines Kurstages werden frühzeitig, mindestens aber eine Woche vor Kursbeginn dem Kunden in schriftlicher Form mitgeteilt. Ausweichtermine werden dem Kunden angeboten.
[6] Ansprüche gegen den Ausbildungsbetrieb wegen Ausfall eines Lehrganges sind ausgeschlossen.
[§ 5.] Kurse an anderen Veranstaltungsorten (Firmen, Vereine, Schulen)
[1] Der Ausbildungsbetrieb-Mitarbeiter ist bis ca. 30 Minuten vor Kursbeginn am Veranstaltungsort. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden können, wird der Auftraggeber der Veranstaltung telefonisch über die begründete Verzögerung informiert.
[2] Die Kursraumbedingungen müssen eingehalten werden.
[§ 5.] Organisatorische Teilnahmebedingungen
[1] Die Mindestteilnehmerzahl, die gleichzeitig Voraussetzung für das Stattfinden eines Kurses ist, liegt bei 8 teilnehmenden Personen in unseren Räumlichkeiten, bei Inhouse Schulungen (in Ihrer Firma) bei 10 teilnehmenden Personen. Wird die Teilnehmerzahl nicht erreicht, so erlauben wir uns je fehlendem Teilnehmer bis 10 Personen eine Ausfallgebühr von 60,-€ zu berechnen.
[2] Kurse, die bei Firmen, Vereinen oder Schulen vor Ort abgehalten werden und die über Unfallversicherungsträger abgerechnet werden sollen, müssen mit entsprechenden Abrechnungsformularen der Unfallversicherungsträger belegt werden. Diese müssen vom Auftraggeber (Firma) abgestempelt und unterschrieben sein.
Die Teilnehmer selbst müssen auf der Liste eingetragen sein und mit eigenhändiger Unterschrift zum Ende des Kurses die Teilnahme bestätigen.
[3] Es dürfen nur Abrechnungsformulare im Original angenommen werden. Kopien, E-Mails oder Faxe können vom Träger nicht mit den Unfallversicherungsträgern abgerechnet werden.
[4] Fehlende Abrechnungsformulare müssen vom Auftraggeber binnen 14 Werktagen nach Kursdatum Erstehilfe-RMW zur Verfügung gestellt werden.
Sollte dieser Termin verstrichen sein, stellt der Ausbildungsbetrieb eine Rechnung in Höhe von 60,- € pro Teilnehmer zzgl. einer Aufwandsgebühr iHv. von 60€.
Nachträglich eingereichte Abrechnungsformulare können nicht mehr abgerechnet werden und verlieren ihre Gültigkeit.
[5] Bei einzelnen betrieblichen Teilnehmern, welche einen der von Erstehilfe-RMW gestellten öffentlichen Kurstermine besuchen, muss das Abrechnungsformular am Tag des Kurses vollständig, korrekt und im Original mitgebracht werden. Sollte dies nicht erbracht worden sein, kann keine Teilnahmebescheinigung ausgehändigt werden. Sollte das Formular nicht innerhalb von 14 Werktagen nachgereicht worden sein, werden dem Teilnehmer die Gebühren i.H.v 60,-€ in Rechnung gestellt. In diesem Betrag sind Bearbeitungsgebühren sowie Versandkosten für den nachträglichen Versand der Bescheinigung inkludiert.
Es kann eine Quittung ausgestellt werden. Die entstandenen Kosten können nicht nachträglich vom zuständigen Unfallversicherungsträger übernommen werden.
[§ 6.] Abrechnung und Beurkundung
[1] Die Abrechnung der Kursgebühren bei betrieblichen Ersthelferschulungen findet in der Regel über die Abrechnungsscheine der Unfallversicherungsträger oder durch Rechnungsstellung statt.
Eine Barzahlung ist nur in Ausnahmefällen und nach Absprache möglich.
[1.1] Bei Kartenzahlung gilt ein Zahlungsaufschlag von 2% der Rechnungssumme.
[2] In Kursen an anderen Einsatzorten (Firmen, Vereine, Schulen) wird die Abrechnung durch die Abrechnungsscheine der Unfallversicherungsträger oder durch Rechnungsstellung abgegolten.
[3] Bei Kursen in Ihren eigenen Räumlichkeiten fallen individuelle Fahrtkosten nach gefahrenen Kilometern an. Diese Gebühren entfallen für Kurse in "Bildungs- und Betreuungseinrichtungen".
[4] Firmenzugehörige nehmen kostenlos teil, wenn sie einen Abrechnungsformular der Unfallversicherungsträger vorweisen.
[4.1] Die Teilnehmergebühr beträgt für Privatzahler 60,- € pro Person für betriebliche Ersthelferschulungen und Kindernotfallkurse.
Dies betrifft auch Firmenangehörige, die der Aufforderung den entsprechenden Abrechnungsschein oder deren Zusatzscheine vorzulegen nicht binnen der genannten Frist vorlegen.
[4.2] Für Teilnehmer von "Erste Hilfe für alle Zwecke" fallen 70,-€ Teilnahmegebühr an, zzgl. ggf. Sonderleistungen wie Sehtest, Passbilder
[4.3] Für Teilnehmende "Erste Hilfe bei Tiernotfällen" entstehen kosten i.H.v. 75,-€ je Teilnehmer, aufgrund der hohen Materialkosten.
[4.4] Gutscheine, Rabatte und Gruppenpreise werden nachträglich verrechnet.
[5] Bei der Abrechnung über die UK-Hessen müssen zusätzlich ein Genehmigungsschreiben und die entsprechenden Kontingentscheine für die jeweiligen Teilnehmer mit eingereicht werden.
[6] Ausfallgebühren (siehe Abschnitt § 3.) richten sich nach der Teilnehmergebühr.
[7] Das eintragen, der am Kurs teilnehmenden Personen, erfolgt durch die beauftragende Firma. Diese bekommt max. 48 Stunden nach der Buchung eines EH Kurses einen "Selbstverwaltungslink" der es ermöglicht die Teilnehmer mit Vor- und Nachnamen sowie dem Geburtsdatum für den gebuchten Kurs einzutragen. Alternativ können die Teilnehmerinformationen auch bis 7 Tage vor Kursbeginn per E-Mail an info@erstehilfe-rmw.de gesendet werden. Werden die Daten der Kursteilnehmer nicht vor dem Kurs bereitgestellt und müssen im Nachgang durch Erstehilfe-RMW in das Buchungssystem eingepflegt werden, wird eine Bearbeitungspauschale inkl. Entstehender Versandkosten in Höhe von 20,-€ erhoben.
[8] Die Beurkundung erfolgt nach Kursende durch das Überreichen einer Teilnehmerurkunde. Diese behält 24 Monate ihre Gültigkeit und weist den Teilnehmer als betrieblichen Ersthelfer aus.
Des Weiteren werden diese Urkunden (Grundkurs, EH für alle Fälle) auch zur Vorlage bei den Führerscheinbehörden anerkannt.
In Kursen an anderen Einsatzorten werden die Urkunden innerhalb einer Woche nach Kursende auf dem Postwege zugesandt.
[9] Kurse in Fremdsprachen (Englisch) werden mit einem Aufschlag von 200,-€ je Kurstag berechnet und der Firma nach dem Kurstag in Rechnung gestellt.
Für Kurse in japanischer Sprache unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.
Ersatzbescheinigungen werden gegen Kostenbeitrag von 10,- € ausgestellt.
Hierzu erfolgt eine gesonderte Rechnung.
[§ 7.] Haftung
[1] Die Teilnahme an den Lehrgängen erfolgt auf eigene Gefahr. Für Unfälle während der Veranstaltung, auf dem Weg zur und von der Veranstaltungsstätte sowie für Diebstahl und den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen übernimmt Erstehilfe-RMW keine Haftung.
[§ 8.] Datenschutz
[1] Personenbezogene Daten werden zum Zweck der Anmeldung gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Ausnahme: Bei Kursen der Berufsgenossenschaft werden die Teilnehmerdaten postalisch übermittelt.
Siehe Merkblatt zur Datenerhebung nach A.V.13 Abs.1 DSGVO-Kunde.
[Stand: Juni 2024]
Ausbildungsbetrieb Erstehilfe-RMW Inh. Michelle Hagen; Kennziffer: 8.2054
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