Erstehilfe-RMW 
Inh. Michelle Hagen
Hauptstraße 72
56244 Sessenhausen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN



 

Im Notfall richtig handeln

Erste Hilfe in Rhein, Main und Westerwald

 

[§ 1.]   Ausbildungsbetrieb des Lehrgangs

Ausbildungsbetrieb der Ausbildung/Fortbildung ist: 

Erstehilfe-RMW Inh. Michelle Hagen, Hauptstraße 72, 56244 Sessenhausen Tel.: 02626/2248746 Mobil: 017641112113

Kursort sehen Sie bei der Buchung sowie in der Kurs-Bestätigungsmail.

E-Mail: info@erstehilfe-rmw.de (Mo.-Sa. 08.00 – 18.00 Uhr)
www.erstehilfe-rmw.de

[§ 2.]   Anmeldung

[1] Für die Teilnahme an Lehrgängen ist eine Anmeldung erforderlich. Die verschiedenen Kursformen kann der Teilnehmer selbst im Internet unter folgendem Link buchen.
https://www.hiorg-server.de/kurse_extern.php?ov=rmw

[2] Die Anmeldung wird in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

[3] Die Teilnehmerzahl ist bei offenen Kursen auf 20 Teilnehmer beschränkt. Kursbuchungen für Firmen beschränken die Berufsgenossenschaften ebenfalls auf maximal 20 Teilnehmer.

[4] Die Bestätigung erfolgt durch Erstehilfe-RMW schriftlich per E-Mail.

[5] Jede bestätigte Anmeldung ist verbindlich. Der Teilnehmer oder die Teilnehmerin ist somit zur Zahlung der Kursgebühr bzw. der Ausfallgebühr bei Nichtantritt verpflichtet. (Ausnahmen siehe § 3 Rücktritt von der Kursbuchung)

[§ 3.]   Rücktritt von der Kursbuchung

[1] Bis zu 10 Tage vor Kursbeginn kann die Anmeldung betrieblich gebuchter Inhouse-Schulungen in schriftlicher Form per Post, Fax oder E-Mail ohne Angabe von Gründen storniert werden.

[2] Private Teilnehmer können bis zu 24h vor Kursbeginn in schriftlicher Form die Kursteilnahme absagen. Eine spätere Absage, oder Nichterscheinen zum Kurs wird dem Teilnehmer in Rechnung gestellt.

[3] Kurzfristige Krankmeldungen sind durch eine ärztliche Bestätigung zu belegen.

Sollte keine Krankmeldung erfolgen oder wird der Kurs trotz verbindlicher Buchung nicht wahrgenommen, ist die Kursgebühr in voller Höhe nach Rechnungserhalt entsprechend dem Zahlungsziel zu entrichten.

[4] Persönliche Sonderfälle obliegen einer Einzelfallentscheidung durch den Koordinator der Ausbildung.

[§ 4.]   Rücktritt durch Erstehilfe-RMW

[1] Sind vor Ort weniger als 8 Teilnehmer erschienen trotz ausreichender vorheriger Anmeldungen, muss die Kursleitung aufgrund der geltenden Richtlinien der Unfallversicherungsträger (DGUV Grundsatz 304-001) den Kurs ggf. nach Rücksprache absagen. In diesem Falle fallen für den Kunden Ausfallgebühren i.H.v. 250€ zzgl. Fahrtkosten an.

Sonderfälle obliegen einer Einzelfallentscheidung durch den Koordinator der Ausbildung.

[2] Bei Ausfall des Kursleiters kann der Kurs ebenfalls von Erstehilfe-RMW kurzfristig abgesagt werden. Sollte der Kurs kurzfristig ausgefallen sein (am gleichen Tag, kurz vor Lehrgangsbeginn), stellt der Ausbildungsbetrieb Ausweichtermine zur Verfügung.

[3] Sollte aus Personalmangel ein Kurs abgesagt werden müssen, werden die angemeldeten Teilnehmer, bis zu einem Werktag vor dem geplanten Kurstermin von Erstehilfe-RMW schriftlich, per E-Mail oder telefonisch benachrichtigt. Es werden Ausweichtermine zur Verfügung gestellt und die umgebuchten Teilnehmer werden nach Möglichkeit bevorzugt behandelt.

[4] Sollte die Verzögerung krankheitsbedingt oder bedingt durch einen Unfall verursacht sein, so bestehen keine Ersatzansprüche des Veranstalters gegenüber dem Ausbildungsbetrieb.

[5] Personalbedingte Kursabsagen oder Umbuchungen eines Kurstages werden frühzeitig, mindestens aber eine Woche vor Kursbeginn dem Kunden in schriftlicher Form mitgeteilt. Ausweichtermine werden dem Kunden angeboten.

[6] Ansprüche gegen den Ausbildungsbetrieb wegen Ausfall eines Lehrganges sind ausgeschlossen.

 

[§ 6]   Organisatorische Informationen für Inhouse-Schulungen

[1] Der Ausbildungsbetrieb-Mitarbeiter ist bis ca. 30 Minuten vor Kursbeginn am Veranstaltungsort. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden können, wird der Auftraggeber der Veranstaltung telefonisch über die begründete Verzögerung informiert.

[2] Die Mindestteilnehmerzahl, die gleichzeitig Voraussetzung für das Stattfinden eines Kurses ist, liegt bei 8 teilnehmenden Personen in unseren Räumlichkeiten, bei Inhouse Schulungen (in Ihrer Firma) bei 10 teilnehmenden Personen. (Brandschutzschulungen min. 8TN)

[3] Die maximale Teilnehmerzahl beträgt 20 Teilnehmer.

[4] Für alle gebuchten Inhouse-Schulungen ist das mitgeschickte Kursinformationsblatt zu beachten und vom Betrieb auszufüllen. Entsprechen die Gegebenheiten trotz vorheriger Absprache vor Ort nicht den Anforderungen der DGUV (Kursraumgröße o. Übungsfläche), ist der Ausbilder verpflichtet, die Schulung aufgrund der geltenden DGUV Richtlinien abzusagen. In diesem Falle sind die Ausfallgebühren i.H.v. 250€ zzgl. Fahrtkosten vom buchenden Betrieb zu tragen.

[§ 6.] Abrechnung und Beurkundung

[1] Die Abrechnung der Kursgebühren bei betrieblichen Ersthelfer Schulungen findet in der Regel über die Abrechnungsscheine der Unfallversicherungsträger / Berufsgenossenschaften oder durch Rechnungsstellung statt.

[2] Kurse, die bei Firmen, Vereinen oder Schulen vor Ort abgehalten werden und die über die Unfallversicherungsträger /Berufsgenossenschaften abgerechnet werden sollen, müssen mit entsprechenden Abrechnungsformularen der Unfallversicherungsträger / Berufsgenossenschaften belegt werden. Diese müssen vom Auftraggeber (Firma) im Vorfeld beantragt, abgestempelt und unterschrieben sein.

[3]Die Teilnehmer selbst müssen auf der Liste eingetragen sein und mit eigenhändiger Unterschrift zum Ende des Kurses die Teilnahme bestätigen.

[4] Es dürfen nur Abrechnungsformulare im Original angenommen werden. Kopien, E-Mails oder Faxe können vom Träger nicht mit den Unfallversicherungsträgern abgerechnet werden.

[5] Fehlende Abrechnungsformulare müssen vom Auftraggeber binnen 14 Werktagen nach Kursdatum Erstehilfe-RMW zur Verfügung gestellt werden. Nachträglich eingereichte Abrechnungsformulare können nicht mehr abgerechnet werden und verlieren ihre Gültigkeit.

[6] Bei einzelnen betrieblichen Teilnehmern, welche einen der von Erstehilfe-RMW gestellten öffentlichen Kurstermine besuchen, muss das Abrechnungsformular am Tag des Kurses vollständigkorrekt und im Original mitgebracht werden. Sollte dies nicht erbracht worden sein, kann keine Teilnahmebescheinigung ausgehändigt werdenSollte das Formular nicht innerhalb von 14 Werktagen nachgereicht worden sein, werden dem Teilnehmer die Gebühren i.H.v 70,-€ in Rechnung gestellt. In diesem Betrag sind Bearbeitungsgebühren sowie Versandkosten für den nachträglichen Versand der Bescheinigung inkludiert. Es kann eine Quittung ausgestellt werden. Die entstandenen Kosten können nicht nachträglich vom zuständigen Unfallversicherungsträger übernommen werden.

[7] Das Eintragen der am Kurs teilnehmenden Personen erfolgt durch die beauftragende Firma. Diese bekommt max. 48 Stunden nach der Buchung eines EH Kurses einen "Selbstverwaltungslink" der es ermöglicht, die Teilnehmer mit Vor- und Nachnamen sowie dem Geburtsdatum für den gebuchten Kurs einzutragen. Alternativ können die Teilnehmerinformationen auch bis 7 Tage vor Kursbeginn per E-Mail an info@erstehilfe-rmw.de gesendet werden. 

[8] Die Beurkundung erfolgt nach Kursende durch das Überreichen einer Teilnehmerurkunde. Diese behält 24 Monate ihre Gültigkeit und weist den Teilnehmer als betrieblichen Ersthelfer aus.
Des Weiteren werden diese Urkunden (Grundkurs, EH für alle Fälle) auch zur Vorlage bei den Führerscheinbehörden anerkannt.

[9] Besonderheiten: Bei der Abrechnung über die UK-Hessen müssen zusätzlich ein Genehmigungsschreiben und die entsprechenden Kontingentscheine für die jeweiligen Teilnehmer mit eingereicht werden.

[9.1] Bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz muss im Vorfeld von der Einrichtung eine Kostenübernahme beantragt werden und zum Kurs mitgebracht werden.

[9.1] Bei Zugehörigkeit zur BGW müssen die Teilnehmer im offiziellen BGW-Online Portal angemeldet werden. Das Abrechnungsformular muss direkt über das Portal gedruckt werden. Eine handschriftliche Eintragung der Teilnehmer ist hier nicht erlaubt.

[9.1] Bei Zugehörigkeit zur BGN müssen die Teilnehmer bis zu 14 Tage vor Kursbeginn im offiziellen BGN-Online Portal angemeldet werden. Hier wird das Abrechnungsformular im Vorfeld per Post oder Mail an den Betrieb geschickt. Ein alternatives Dokument ist nicht erlaubt.

 

[§ 7.] Transparente Preise

[1] Firmenzugehörige nehmen kostenlos teil, wenn sie ein Abrechnungsformular der Unfallversicherungsträger/ Berufsgenossenschaftenb vorweisen. (Siehe Abrechnung & Beurkundung)

[2] Bei Kursen in Ihren eigenen Räumlichkeiten fallen individuelle Fahrtkosten nach gefahrenen Kilometern an. Diese Gebühren entfallen für Kurse in "Bildungs- und Betreuungseinrichtungen".

[3] Wird die Mindestteilnehmerzahl von 10 TN in einer Inhouse-Schulung unterschritten, ist eine Ausfallgebühr i.H.v. 60€ je fehlenden Teilnehmer bis 10 TN zu entrichten.

[4] TN, die nicht von einem Versicherungsträger übernommen werden können, werden mit 60,-€ dem Unternehmen in Rechnung gestellt.

[5] Private Teilnehmer: Teilnehmer von Erste Hilfe Ausbildungen für alle Zwecke, Führerschein, Verein und co. zahlen eine Teilnahmegebühr von 70,-€ je Teilnehmer. Optional können Sehtest und Passbilder dazugebucht werden.

[6] Für Teilnehmende "Erste Hilfe bei Tiernotfällen" entstehen kosten i.H.v. 75,-€ je Teilnehmer, aufgrund der hohen Materialkosten.

[7] Gruppenpreise für Vereine auf Anfrage.

[8] Besonderheiten Brandschutzkurse: Für die Ausbildung zum Brandschutzhelfer gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 8 TN.
Preisstaffel: 8 TN = 760€, jeder weitere TN 80€

[9] Kurse in Fremdsprachen (Englisch) werden mit einem Aufschlag von   200,-€ je Kurstag berechnet und der Firma nach dem Kurstag in Rechnung gestellt.

[10] Preise für besondere Kursformen ( Erste Hilfe für Kinder o.ä.) auf Anfrage.

[11] Ersatzbescheinigungen werden gegen einen Kostenbeitrag von 10,- € ausgestellt.

 

[§ 7.] Haftung

[1] Die Teilnahme an den Lehrgängen erfolgt auf eigene Gefahr. Für Unfälle während der Veranstaltung, auf dem Weg zur und von der Veranstaltungsstätte sowie für Diebstahl und den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen übernimmt Erstehilfe-RMW keine Haftung.

 

 

[§ 8.]   Datenschutz

[1] Personenbezogene Daten werden zum Zweck der Anmeldung gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Ausnahme: Bei Kursen der Berufsgenossenschaft werden die Teilnehmerdaten postalisch übermittelt.

Siehe Merkblatt zur Datenerhebung nach A.V.13 Abs.1 DSGVO-Kunde.

[Stand: Januar 2025]

Ausbildungsbetrieb Erstehilfe-RMW Inh. Michelle Hagen; Kennziffer: 8.2054

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